W E G R A N D S U C H E
Bei der Wegrandsuche geht es darum, dass der Hund eine bestimmte, auf beiden Seiten eines Weges liegende Fläche durch systematische Quersuche absucht und dabei mit seinem Geruchsinn in dieser Fläche liegende Gegenstände findet und diese entweder dem Hundeführer bringt oder sie durch Einnehmen einer bestimmten Position (Sitz, Platz, Steh) anzeigt.
Die Länge des Weges beträgt 80 Schritt und die Breite der neben dem Weg abzusuchenden Flächen beträgt je 10 Schritt. In Abwesenheit von Hund und Hundeführer werden darin drei Gebrauchsgegenstände wie z.B. Brieftasche, Brille, Handschuh, Schlüssel, Messer, Werkzeug oder Waffe ausgelegt. Für das Absuchen der Fläche und Finden der Gebrauchsgegenstände stehen 10 Minuten zur Verfügung. Der Hundeführer darf dabei seinen Hund durch Hör- und Sichtzeichen führen, ausser zur Aufnahme der vom Hund angezeigten Gegenstände den Weg aber nicht verlassen.